README Publizitätspflicht
Auszug aus Förderbescheid vom 26. Juli 2022
Publizitätspflicht
Bei allen öffentlich wirksamen Darstellungen des Zuwendungsempfängers (Presseveröffentlichungen, Flyer, Plakate, Bauschilder, etc.) ist auf die Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein in angemessener Form hinzuweisen (Publizitätspflicht).
Es sind das Dachmarken – Logo des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport und das Logo Sportland SH abzubilden. Das dazugehörige Marken-Manual.SH ist zu beachten (Styleguide des Landes Schleswig-Holstein); https://www.marken-manual.sh/ .
Die Verwendung der Logos kann erst nach Freigabe durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung erfolgen und ist im Verwendungsnachweis durch Einreichen von je einem Exemplar der Publikationen, durch Fotos oder einer digitalen Version des finalen Entwurfes (z.B. PDF) nachzuweisen.
Bei Fragen und zur Freigabe von Layouts steht Ihnen der Bereich „Gestaltung“ des MIKWS zur Verfügung (0431/988-2978; Gestaltungsfreigabe@im.landsh.de).
Bitte leiten Sie diese Informationen ggf. an Dritte weiter (z.B. beauftragte Werbeagentur, Architekt, etc.).